Die Telemedizin ermöglicht ärztliche Beratungen und Verlaufskontrollen unabhängig vom Aufenthaltsort. Besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen, eingeschränkter Mobilität oder langen Anfahrtswegen kann der digitale Arztbesuch eine Erleichterung sein. Ob eine Behandlung aus der Ferne geeignet ist, entscheiden die behandelnden Ärzt:innen im Einzelfall.
In diesem Beitrag erfährst du, wie Telemedizin funktioniert, welche technischen Voraussetzungen notwendig sind und was bei der Verordnung von Arzneimitteln wie medizinischem Cannabis zu beachten ist.

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Telemedizin überbrückt räumliche oder zeitliche Distanzen mithilfe digitaler Technologien.
- Zu den wichtigsten Anwendungen gehören Videosprechstunden, Telemonitoring und Telekonsile.
- Ob eine Fernbehandlung geeignet ist oder eine persönliche Untersuchung notwendig wird, wird im Einzelfall ärztlich entschieden.
- Auch bei einer telemedizinischen Behandlung gelten Sorgfaltspflichten, Schweigepflicht, Dokumentationspflicht und Datenschutz.
- Ob medizinisches Cannabis telemedizinisch verschrieben werden kann, hängt von der medizinischen Beurteilung und der jeweils geltenden Rechtslage ab.
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Was bedeutet Telemedizin?
Telemedizin ist ein Sammelbegriff für medizinische Leistungen, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien über eine räumliche oder zeitliche Distanz erbracht werden. Patient:innen und medizinisches Fachpersonal müssen sich dabei nicht zwingend am selben Ort befinden.
Die Videosprechstunde ist die bekannteste Form der Telemedizin. Daneben gibt es weitere Anwendungen:
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Telemonitoring: Gesundheitswerte werden zu Hause erfasst und digital an das Behandlungsteam übermittelt.
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Telekonsil: Ärzt:innen ziehen digital die Einschätzung anderer medizinischer Fachpersonen hinzu.
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Teletherapie: Bestimmte therapeutische Gespräche und Behandlungen finden per Video statt.
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Digitale Verlaufskontrolle: Befunde, Beschwerden und Therapieergebnisse werden aus der Ferne besprochen und dokumentiert.
Telemedizin ersetzt die Versorgung in einer Praxis oder Klinik nicht grundsätzlich. Sie erweitert die bestehenden Möglichkeiten und kann persönliche Termine dort ergänzen, wo keine unmittelbare körperliche Untersuchung erforderlich ist.
Wie funktioniert Telemedizin?
Der genaue Ablauf hängt von der ärztlichen Praxis, der jeweiligen Anwendung und dem medizinischen Anliegen ab. Eine typische Videosprechstunde lässt sich in mehrere Schritte unterteilen.
1. Termin vereinbaren
Zunächst wird ein Termin bei einer Praxis oder einer medizinischen Einrichtung vereinbart, die Videosprechstunden anbietet. Das kann je nach Praxis online oder telefonisch erfolgen. Vor dem Termin erhalten Patient:innen Informationen zum Ablauf, zum Datenschutz und zum verwendeten Videodienst.
2. Technische Voraussetzungen prüfen
Für die Teilnahme werden üblicherweise folgende Dinge benötigt:
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eine stabile Internetverbindung
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ein Smartphone, Tablet oder Computer
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eine Kamera
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ein Mikrofon und Lautsprecher oder Kopfhörer
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ein aktueller Internetbrowser oder die vom Videodienst vorgesehene Anwendung
Die Videosprechstunde sollte in einem ruhigen Raum stattfinden, in dem vertrauliche Gespräche ohne Störungen möglich sind.
3. Im virtuellen Wartezimmer anmelden
Vor dem Termin erhalten Patient:innen in der Regel einen geschützten Link oder Zugangscode. Darüber gelangen sie in ein virtuelles Wartezimmer. Bei bisher unbekannten Patient:innen kann zusätzlich eine Identitätsprüfung erforderlich sein.
Für vertragsärztliche Videosprechstunden müssen Praxen einen zertifizierten Videodienst verwenden. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung muss die Verbindung unter anderem Ende-zu-Ende verschlüsselt sein und die geltenden Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllen.
4. Ärztliches Gespräch führen
In der Videosprechstunde schilderst du deine Beschwerden, beantwortest medizinische Fragen und besprichst vorhandene Befunde oder bisherige Behandlungen. Sichtbare Veränderungen, beispielsweise an der Haut oder an einer Operationswunde, können gegebenenfalls über die Kamera gezeigt werden.
Ein digital ausgefüllter Fragebogen kann das Gespräch vorbereiten. Er ersetzt jedoch nicht automatisch die erforderliche ärztliche Beurteilung. Reichen die verfügbaren Informationen nicht aus, kann eine körperliche Untersuchung in einer Praxis notwendig werden.
5. Weitere Behandlung festlegen
Am Ende der Sprechstunde besprechen die Ärzt:innen das weitere Vorgehen. Je nach Befund können beispielsweise eine Behandlung empfohlen, eine Verlaufskontrolle vereinbart, weitere Diagnostik veranlasst oder ein persönlicher Termin angeboten werden.
Auch eine Verordnung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Ob ein Medikament verschrieben werden darf und medizinisch sinnvoll ist, hängt jedoch von der individuellen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.

Welche Vorteile bietet Telemedizin?
Die Telemedizin kann die medizinische Versorgung flexibler gestalten. Besonders bei langen Anfahrtswegen oder eingeschränkter Mobilität kann eine Videosprechstunde den Zugang zu ärztlicher Beratung erleichtern.
Weniger Wege und bessere Erreichbarkeit
Patient:innen können bestimmte Termine von zu Hause oder einem anderen geschützten Ort aus wahrnehmen. Das spart Fahrtzeit und kann den Zugang zur Versorgung in ländlichen Regionen verbessern.
Flexible Verlaufskontrollen
Nicht jede medizinische Rücksprache erfordert eine körperliche Untersuchung. Befunde, Veränderungen von Beschwerden oder die Verträglichkeit einer bestehenden Therapie lassen sich in geeigneten Fällen per Video besprechen.
Unterstützung bei chronischen Erkrankungen
Menschen mit chronischen Erkrankungen benötigen häufig regelmäßige Kontrollen. Telemedizin kann dabei helfen, den Kontakt zum Behandlungsteam aufrechtzuerhalten und persönliche Termine gezielt dort einzuplanen, wo sie medizinisch notwendig sind.
Zugang zu spezialisierter Expertise
Über Telekonsile können Ärzt:innen Fachwissen aus anderen medizinischen Bereichen einbeziehen. Dadurch kann spezialisierte Expertise auch dann verfügbar werden, wenn sich keine entsprechende Fachpraxis in unmittelbarer Nähe befindet.
Telemonitoring bei chronischen Erkrankungen
Beim Telemonitoring werden bestimmte Gesundheitsdaten regelmäßig außerhalb einer Praxis oder Klinik erhoben. Dazu können je nach Erkrankung beispielsweise Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht oder Herzfrequenz gehören. Die gemessenen Werte werden digital an das zuständige Behandlungsteam übermittelt und dort ausgewertet.
So können Veränderungen unter Umständen früh erkannt und bei der weiteren Therapie berücksichtigt werden. Telemonitoring kommt jedoch nicht automatisch bei jeder chronischen Erkrankung zum Einsatz. Welche Werte erhoben werden und wie häufig eine Übertragung erfolgt, richtet sich nach dem jeweiligen Versorgungskonzept und der individuellen medizinischen Situation.
Telemedizin in der psychotherapeutischen Versorgung
Auch psychotherapeutische Gespräche können unter bestimmten Voraussetzungen per Video stattfinden. Das kann den Zugang zur Versorgung erleichtern, beispielsweise bei eingeschränkter Mobilität oder langen Anfahrtswegen.
Ob eine Behandlung per Video geeignet ist, muss individuell beurteilt werden. Bei akuten Krisen, bestimmten Krankheitsbildern oder Situationen, in denen ein unmittelbarer persönlicher Kontakt erforderlich ist, kann eine Behandlung vor Ort notwendig sein.
Wo liegen die Grenzen der Telemedizin?
Die Telemedizin bietet viele Möglichkeiten, kann eine persönliche Untersuchung aber nicht in jeder Situation ersetzen. Grenzen bestehen insbesondere dann, wenn Ärzt:innen den Körper untersuchen, Gewebe ertasten, bestimmte diagnostische Geräte einsetzen oder unmittelbar eingreifen müssen.
Ein persönlicher Termin kann unter anderem erforderlich sein, wenn:
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die Beschwerden aus der Ferne nicht sicher eingeschätzt werden können,
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eine körperliche Untersuchung notwendig ist,
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technische Probleme eine zuverlässige Kommunikation verhindern,
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sich während des Gesprächs Hinweise auf eine dringende Erkrankung ergeben,
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die Ärzt:innen eine ausschließliche Fernbehandlung nicht für vertretbar halten.
Bei akuten Notfällen ist eine Videosprechstunde nicht die richtige Anlaufstelle. In lebensbedrohlichen Situationen sollte unmittelbar der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden.
Medizinisches Cannabis und Telemedizin
Telemedizin kann grundsätzlich auch bei der ärztlichen Begleitung einer Therapie mit medizinischem Cannabis eingesetzt werden. Eine Videosprechstunde bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Rezept für medizinisches Cannabis ausgestellt wird.
Die behandelnden Ärzt:innen müssen die Beschwerden, die Krankengeschichte, bisherige Therapien, mögliche Risiken und andere Medikamente berücksichtigen. Erst auf dieser Grundlage wird entschieden, ob medizinisches Cannabis im individuellen Fall als Therapieoption infrage kommt. Eine bestimmte Diagnose allein begründet daher noch keinen Anspruch auf eine Verschreibung.
Bei einer laufenden Therapie kann Telemedizin beispielsweise genutzt werden, um die Anwendung, Verträglichkeit oder Veränderungen der Beschwerden zu besprechen. Reicht eine digitale Beurteilung nicht aus, kann ein persönlicher Arztkontakt notwendig sein.
Aktueller Hinweis zur geplanten Änderung des MedCanG
Derzeit wird eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beraten. Der Gesetzentwurf sieht für Cannabisblüten unter anderem einen persönlichen Arztkontakt vor der Erstverschreibung sowie persönliche Konsultationen in bestimmten Abständen bei Folgeverschreibungen vor. Außerdem soll der Versand von medizinischen Cannabisblüten ausgeschlossen werden. Der Botendienst von Apotheken soll weiterhin möglich bleiben.
Diese Regelungen sind noch Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens und daher noch nicht in Kraft. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung gilt die aktuelle Rechtslage. Patient:innen sollten sich deshalb über den jeweils geltenden Stand informieren und offene Fragen mit der behandelnden Praxis oder Apotheke klären.
Welche Regeln gelten für eine Fernbehandlung?
Nach der Musterberufsordnung für Ärzt:innen ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien möglich, wenn sie im Einzelfall ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt gewahrt wird. Patient:innen müssen außerdem über die Besonderheiten der ausschließlichen Fernbehandlung informiert werden.
Auch bei Telemedizin gelten insbesondere:
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ärztliche Schweigepflicht
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Datenschutz und sichere Datenübertragung
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sorgfältige Erhebung der Krankengeschichte
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medizinische Dokumentationspflicht
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individuelle Prüfung der Diagnose und Behandlung
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Sicherstellung einer erforderlichen Anschlussversorgung
Die konkrete Umsetzung des ärztlichen Berufsrechts richtet sich nach der jeweils zuständigen Landesärztekammer.
Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist nicht mit Telemedizin gleichzusetzen. Sie kann die digitale Versorgung aber unterstützen, indem medizinische Dokumente und Informationen strukturiert zur Verfügung gestellt werden. Dazu können beispielsweise Arztbriefe, Befunde oder Angaben zu Medikamenten gehören.
Welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf, richtet sich nach den geltenden Regelungen und den von den Versicherten erteilten Zugriffsrechten. Die ePA ergänzt die Dokumentation der behandelnden Praxis, ersetzt sie aber nicht.

Fazit: Telemedizin als sinnvolle Ergänzung der persönlichen Versorgung
Telemedizin kann den Zugang zu medizinischer Beratung erleichtern, Anfahrtswege reduzieren und die Begleitung laufender Therapien flexibler gestalten. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch von der Erkrankung, der konkreten Anwendung und den individuellen Voraussetzungen der Patient:innen ab.
Telemedizin ersetzt deshalb nicht grundsätzlich den persönlichen Arztbesuch. Sobald eine körperliche Untersuchung, weiterführende Diagnostik oder unmittelbare Behandlung erforderlich ist, bleibt der direkte Kontakt unverzichtbar. Den größten Nutzen bietet Telemedizin, wenn digitale und persönliche Versorgung sinnvoll miteinander kombiniert werden.
FAQ zum Thema Telemedizin
Im Folgenden findest du Antworten auf weitere Fragen zum Thema.
Was ist Telemedizin einfach erklärt?
Telemedizin bezeichnet medizinische Beratung, Diagnostik, Behandlung oder Überwachung über eine räumliche oder zeitliche Distanz. Dafür werden digitale Kommunikations- und Informationstechnologien eingesetzt.
Ist Telemedizin dasselbe wie eine Videosprechstunde?
Nein. Die Videosprechstunde ist eine Form der Telemedizin. Zum Bereich gehören außerdem Anwendungen wie Telemonitoring, Telekonsile und bestimmte digitale Verlaufskontrollen.
Kann jeder Arztbesuch digital stattfinden?
Nein. Ob eine Fernbehandlung geeignet ist, hängt vom medizinischen Anliegen ab. Wenn eine körperliche Untersuchung oder weitere Diagnostik erforderlich ist, muss die Behandlung vor Ort fortgesetzt werden.
Welche Technik wird für eine Videosprechstunde benötigt?
In der Regel reichen ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine stabile Internetverbindung aus. Außerdem sollte das Gespräch in einer ruhigen und geschützten Umgebung stattfinden.
Können in einer Videosprechstunde Medikamente verschrieben werden?
Eine Verschreibung kann je nach Medikament, medizinischer Situation und Rechtslage möglich sein. Sie erfolgt jedoch nicht automatisch. Die Ärzt:innen müssen zuvor prüfen, ob das Medikament medizinisch notwendig ist und aus der Ferne verantwortbar verordnet werden kann.
Ist eine telemedizinische Behandlung sicher?
Für Videosprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung gelten technische und organisatorische Anforderungen. Dazu gehören zertifizierte Videodienste, verschlüsselte Verbindungen, Datenschutz und eine vertrauliche Gesprächsumgebung. Die medizinische Eignung muss zusätzlich für jeden Fall individuell beurteilt werden.
Kann medizinisches Cannabis über Telemedizin verschrieben werden?
Eine telemedizinische ärztliche Beurteilung kann nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich möglich sein. Ob eine Verschreibung erfolgt, entscheiden die behandelnden Ärzt:innen anhand der individuellen medizinischen Situation. Gleichzeitig befindet sich eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes im parlamentarischen Verfahren, die insbesondere für Cannabisblüten persönliche Arztkontakte und Einschränkungen beim Versand vorsieht.
Quellen: