Aktuell laufen auch die Diskussionen und Vorbereitungen einer möglichen Legaliserung von Cannabis als Genussmittel. Für die Patienten, die aktuell keine Möglichkeit einer Kostenübernahme haben, sind das gute Nachrichten, da durch den Wegfall des Rezepturaufschlags Cannabisprodukte deutlich erschwinglicher werden sollten.
Dennoch bleiben Cannabinoide eine wichtige Option für schwerstkranke Patienten, die auf eine engmaschige Kontrolle sowie auf sehr hohe medizinische Qualitätsstandards und die Möglichkeit einer Kostenübernahme angewiesen sind. Der rein medizinische Markt sollte daher über die Diskussionen zur Legalisierung also nicht aus den Augen verloren werden, denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits einen ersten Entwurf zu geplanten Anpassungen der Arzneimittel-Richlinie (AM-RL) und somit der Regelung zur Kostenübernahme veröffentlicht.
Leider würden viele der Vorschläge den ohnehin aufwendigen Weg zur Verordnung mit Kostenübernahme nochmals komplizierter gestalten. Damit werde die Versorgung der Patient:innen weiter erschwert statt erleichtert. Angesichts der Pläne zur Legaliserung hätten die Bedürfnisse der Patient:innen gegenüber den Genusskonsument:innen somit das Nachsehen.
Verschiedene Interessenvertreter hatten bereits die Gelegenheit, Ihre Positionen sowie Anpassungsvorschläge in einem Stellungnahmeverfahren vorzubringen. Die finale Entscheidung des G-BA wird im Januar 2023 erwartet.