Cannamedical® befreit Patienten von Zuzahlung und passt Preise auf die Erstattungsgrenze der GKV an
Köln, 06.04.2020 – Die Cannamedical® Pharma GmbH, deutscher Pionier und einer der führenden unabhängigen Medizinalcannabis-Distributeure Europas, senkt ab sofort die Preise für das gesamte Cannamedical® Blüten-Produktportfolio auf die Erstattungsgrenze der GKV und bewahrt gesetzlich versicherte Patienten vor einer Arzneimittel-Zuzahlung in der Apotheke.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV, haben sich auf eine Reduktion der Abrechnungspreise für medizinisches Cannabis geeinigt und die neue Erstattungsgrenze für Cannabisblüten von 9,52 Euro pro Gramm in der Anlage 10 der sogenannten „Hilfstaxe“ festgelegt. Ziel der neuen Vergütungsregeln ist eine Senkung der Kosten für die Krankenkassen. Fortan und rückwirkend ab dem 01. März gelten daher neue Bestimmungen für Apotheken und Kassenpatienten bezüglich der Vergütung für Medizinalcannabis.
„Für die Cannamedical® Pharma stehen Patienten an erster Stelle und es dürfen für sie keine Nachteile durch die neuen Vergütungsregeln zwischen Apotheke und Krankenkasse entstehen. Jeder Patient, dem eine Bewilligung auf Kostenübernahme durch die GKV vorliegt, muss weiterhin ohne Zuzahlungen seine Therapie mit Medizinalcannabis fortsetzen können.“ so David Henn, CEO der Cannamedical® Pharma.
Die Preisanpassung erstreckt sich auf das vollständige Cannamedical® Produktportfolio bestehend aus insgesamt 16 Indica-, Sativa-, Hybrid- und CBD-reichen Cannabisblüten in jeweils vier Wirkkategorien vita, light, medium und forte.
Pressekontakt
Till von Bracht
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