Die Berechnung des Abgabepreises von Cannabisblüten an Privatversicherte oder Selbstzahler erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Dabei ist zu beachten, dass bei unverarbeiteten Cannabisblüten (nach § 4 AMPreisV) einen Festzuschlag von 100 % auf den Apothekeneinkaufspreis und bei Zubereitungen (nach § 5 AMPreisV) ein Festzuschlag in Höhe von 90 % abgerechnet wird.
PODCAST ZUR CANNABIS-LEGALISIERUNG
Rundum-Blick auf die Cannabis-Legalisierung mit Gästen aus Politik, Kultur, Medizin und allen Teilen der Gesellschaft.
Ist die deutsche Gesellschaft bereit für die Legalisierung von Cannabis? Noch gibt es viele Fragen – die Antworten geben wir hier im Podcast. Let’s Talk About Cannabis: DER Podcast Deutschlands, der Cannabis in die Legalität begleitet.