Informationsblatt Genehmigungsfiktion

Nach Eingang des Antrags bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss sich die Kasse bei der Genehmigung oder Ablehnung an vorgegebene Fristen halten. Kann eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Fristen getroffen werden, weil beispielsweise ein Gutachten durch den Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen soll, so muss die Kasse den Antragsteller (Patient) darüber in Kenntnis setzten.