Abrechnungsflyer

09.08.2023
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Die Berechnung des Abgabepreises von Cannabisblüten an Privatversicherte oder Selbstzahler erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Dabei ist zu beachten, dass bei unverarbeiteten Cannabisblüten (nach § 4 AMPreisV) einen Festzuschlag von 100 % auf den Apothekeneinkaufspreis und bei Zubereitungen (nach § 5 AMPreisV) ein Festzuschlag in Höhe von 90 % abgerechnet wird.





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