Broschüre zur Fahrtauglichkeit

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom März 2017 stehen chronisch kranken Patienten neben cannabinoidhaltigen Fertigarzneimittel ein breites Spektrum verschiedener medizinischer Cannabisextrakte und Cannabisblüten zur Verfügung. Mit den jüngsten Änderungen im Rahmen der “Legalisierung” und dem damit verbundenen neuen Cannabisgesetz “CanG”, wird Medizinalcannabis seit dem 01. April 2024 nun nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert, sondern gilt als “reguläres” Arzneimittel.