Hinweise zur Verordnung von Medizinalcannabis

21.03.2024
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Mit der Gesetzesänderung vom 10. März 2017 wurden Cannabisblüten als Medizin verkehrs- und verordnungsfähig. Ärzt:innen und Patient:innen wurden dadurch neue Therapieformen mit Cannabisarzneimitteln ermöglicht. Somit haben Patient:innen nach § 31 Absatz 6 SGB V eine alternative Behandlungsoption zu herkömmlichen Behandlungsmethoden.






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