Hinweise zur Verordnung von Medizinalcannabis
21.03.2024

Mit der Gesetzesänderung vom 10. März 2017 wurden Cannabisblüten als Medizin verkehrs- und verordnungsfähig. Ärzt:innen und Patient:innen wurden dadurch neue Therapieformen mit Cannabisarzneimitteln ermöglicht. Somit haben Patient:innen nach § 31 Absatz 6 SGB V eine alternative Behandlungsoption zu herkömmlichen Behandlungsmethoden.